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   BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22   

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https://dejure.org/2023,35464
BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22 (https://dejure.org/2023,35464)
BAG, Entscheidung vom 13.12.2023 - 5 AZR 259/22 (https://dejure.org/2023,35464)
BAG, Entscheidung vom 13. Dezember 2023 - 5 AZR 259/22 (https://dejure.org/2023,35464)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia, § ... 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO, § 611a Abs. 2 BGB, § 3 Abs. 3 TVG, §§ 611, 611a BGB, Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO), § 325 ZPO, § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG, § 88 BetrVG, § 4 Abs. 3 TVG

  • Wolters Kluwer

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rewis.io

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • rechtsportal.de

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

  • datenbank.nwb.de

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Tariflohn - und der Streitgegenstand im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Entscheidungen im arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren - und die späteren Individualstreitigkeiten

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Arbeitsvertragliche Regelungen - und der zeitweise geltende Tarifvertrag

Sonstiges

  • Bundesarbeitsgericht (Verfahrensmitteilung)

    Einbehalt hypothetisch in Deutschland anfallender Steuern vom Einkommen bei vorübergehender Auslandsentsendung des Arbeitnehmers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 128/22

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Die deutschen Gerichte sind nach Art. 4 Abs. 1 Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 (Brüssel Ia-VO) zuständig (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 20) .

    Eine alternative Klagehäufung, bei der der Kläger ein einheitliches Klagebegehren aus mehreren prozessualen Ansprüchen (Streitgegenständen) herleitet und dem Gericht die Auswahl überlässt, liegt nicht vor (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 23 ff.) .

    Ausgehend hiervon stellen der durch die Bezugnahmeklausel im Arbeitsvertrag vermittelte vertragliche Anspruch auf den Tariflohn und der kraft beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend bestehende Anspruch (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) auf den Tariflohn nach den Entgelttarifverträgen zwei Streitgegenstände iSd. § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO dar (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 25; 28. April 2021 - 4 AZR 230/20 - Rn. 18 f.; 25. Januar 2017 - 4 AZR 517/15 - Rn. 74, BAGE 158, 54) .

    Zutreffend hat das Landesarbeitsgericht erkannt, dass auch im Zeitraum der Entsendung gemäß Art. 3 Abs. 1 Satz 1 Verordnung (EG) Nr. 593/2008 (Rom I-VO) deutsches Recht auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden war (sh. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 27 ff.).

    Zutreffend hat das Berufungsgericht zunächst erkannt, dass es sich bei den Bestimmungen im Entsendungsvertrag um konstitutive Regelungen handelt, die unabhängig von der KBV Geltung beanspruchen (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 34 ff.) .

    Die Parteien haben die Wirksamkeit der Regelungen der KBV mit Blick auf die eigenständige vertragliche Vereinbarung des Hypotax-Verfahrens nicht zur Geschäftsgrundlage des Entsendungsvertrags gemacht (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 39) .

    bb) Die vom Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtkräftig festgestellte fehlende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung des in der KBV vereinbarten Hypotax-Verfahrens berührt entgegen der Auffassung des Klägers nicht die Wirksamkeit der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen eigenständigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 36 ff.) zum Hypotax-Verfahren.

    Die Regelungen in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags sind auch nicht aus AGB-rechtlichen Gründen unwirksam (vgl. ausf. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 40 ff.).

  • LAG München, 25.09.2019 - 4 TaBV 52/18

    Zuständigkeit Konzernbetriebsrat, Lohnverwendungsvorgaben, Teilnichtigkeit

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Der Wirksamkeit des in Nr. 7 Abs. 1 und Abs. 2 iVm. Anhang B des Entsendungsvertrags vertraglich vereinbarten Hypotax-Verfahrens steht die vom Landesarbeitsgericht München mit Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtskräftig festgestellte Unwirksamkeit der in der KBV enthaltenen Regelungen zum Hypotax-Verfahren nicht entgegen.

    bb) Die vom Landesarbeitsgericht München im Beschluss vom 25. September 2019 (- 4 TaBV 52/18 -) rechtkräftig festgestellte fehlende Kompetenz der Betriebsparteien zur Regelung des in der KBV vereinbarten Hypotax-Verfahrens berührt entgegen der Auffassung des Klägers nicht die Wirksamkeit der zwischen den Arbeitsvertragsparteien getroffenen eigenständigen vertraglichen Vereinbarungen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 128/22 - Rn. 36 ff.) zum Hypotax-Verfahren.

    Das Landesarbeitsgericht München ist davon ausgegangen, dass die Hypotax-Regelungen nicht der zwingenden Mitbestimmung des (Konzern-)Betriebsrats nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG unterfallen (LAG München 25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 - zu II 2 b (1) (a) der Gründe) .

    Nach dem rechtskräftigen Beschluss des Landesarbeitsgerichts München (25. September 2019 - 4 TaBV 52/18 -) enthielt die KBV - seit ihrem Abschluss - keine Regelungen dazu, was zum Entgelt während der Entsendung zu vereinbaren ist.

  • BAG, 23.02.2016 - 1 AZR 73/14

    Beschlussverfahren - präjudizielle Bindungswirkung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46; 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136).

    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .

    Wenn sich ein Arbeitnehmer nach einer Entscheidung über das Nichtbestehen eines Mitbestimmungsrechts im Individualprozess zur Begründung eines Anspruchs nicht auf die Theorie der Wirksamkeitsvoraussetzung berufen kann, gründet das darin, dass diese (nur) den Schutz des Mitbestimmungsrechts bezweckt (BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 23, BAGE 154, 136) .

  • BAG, 18.11.2020 - 7 ABR 37/19

    Betriebsrat - Freistellungsanspruch - Pfändung - Verjährung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46; 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136).

    aa) Die Bindungswirkung von Entscheidungen im Beschlussverfahren für einen nachfolgenden Individualrechtsstreit gründet vor allem in der materiell- und verfahrensrechtlichen Kompetenz der Betriebsparteien (BAG 18. November 2020 - 7 ABR 37/19 - Rn. 23, BAGE 173, 46) .

  • BAG, 12.12.2007 - 4 AZR 998/06

    Vertragsauslegung - Tarifvertrag - zwingende Wirkung - Betriebsübergang

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Dem Tarifvertrag kommt keine gestaltende Wirkung auf den Inhalt des Arbeitsvertrags zu (BAG 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Rn. 35; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 42, BAGE 125, 179) .

    Um die Funktion der Inhaltsnormen eines Tarifvertrags als Mindestbedingungen der unterworfenen Arbeitsverhältnisse sicherzustellen, bedarf es der Annahme einer endgültigen "Vernichtung" der Individualvereinbarung nicht (BAG 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 43 mwN, BAGE 125, 179) .

  • BAG, 07.09.2022 - 5 AZR 503/21

    Hypotax-Verfahren bei vorübergehender Auslandsentsendung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Bei beiderseitiger Tarifgebundenheit unmittelbar und zwingend bestehende Ansprüche (§ 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 TVG) auf den Tariflohn nach den Entgelttarifverträgen (vgl. dazu BAG 7. September 2022 - 5 AZR 503/21 - Rn. 31 ff.) sind nicht Streitgegenstand des vorliegenden Revisionsverfahrens.

    Die Zuordnung der vom Kläger vorgenommenen Abzüge ergibt sich jeweils aus den Beträgen der monatlich aufgeschlüsselten Zinsforderungen (vgl. BAG 7. September 2022 - 5 AZR 503/21 - Rn. 20) .

  • BAG, 30.11.2022 - 5 AZR 336/21

    Weisungsrecht - Versetzung an ausländischen Arbeitsort

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Dem Tarifvertrag kommt keine gestaltende Wirkung auf den Inhalt des Arbeitsvertrags zu (BAG 30. November 2022 - 5 AZR 336/21 - Rn. 35; 12. Dezember 2007 - 4 AZR 998/06 - Rn. 42, BAGE 125, 179) .
  • BAG, 10.03.1998 - 1 AZR 658/97

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei Arbeitsleistung für "Dritte"

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Entsprechend kann sich der einzelne Arbeitnehmer auch dann, wenn er an dem vorherigen Beschlussverfahren nicht beteiligt war, im nachfolgenden Individualprozess nicht darauf berufen, die Entscheidung über die kollektivrechtliche Streitfrage, die als Vorfrage auch im Individualprozess zu beantworten ist, sei unrichtig (vgl. BAG 23. Februar 2016 - 1 AZR 73/14 - Rn. 22 mwN, BAGE 154, 136; 10. März 1998 - 1 AZR 658/97 - zu III 2 a bb der Gründe) .
  • BAG, 17.02.1992 - 10 AZR 448/91

    Rechtskrafterstreckung im Beschlußverfahren

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Es lässt sich jedoch nicht für alle Entscheidungen zwischen den Betriebsparteien, die im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren ergehen, einheitlich beantworten, ob und inwieweit diese Entscheidungen eine Bindung auch in Rechtsstreitigkeiten zwischen den Arbeitnehmern des Betriebs und dem Arbeitgeber entfalten (BAG 17. Februar 1992 - 10 AZR 448/91 - zu II 1 der Gründe, BAGE 69, 367) .
  • BGH, 19.12.1991 - IX ZR 96/91

    Prozeßhindernis der Rechtskraft bei vorausgegangener Zug-um-Zug-Verurteilung

    Auszug aus BAG, 13.12.2023 - 5 AZR 259/22
    Der Lebenssachverhalt umfasst das ganze, dem Klageantrag zugrunde liegende tatsächliche Geschehen, das bei natürlicher, vom Standpunkt der Parteien ausgehender Betrachtungsweise zu dem durch den Vortrag des Klägers zur Entscheidung gestellten Tatsachenkomplex gehört oder gehört hätte (vgl. BAG 24. Mai 2018 - 6 AZR 215/17 - Rn. 21; 18. Mai 2011 - 4 AZR 457/09 - Rn. 15; ebenso bereits BGH 19. Dezember 1991 - IX ZR 96/91 - zu II 2 a der Gründe, BGHZ 117, 1) .
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 457/09

    Verbandsaustritt unter Nichtbeachtung der satzungsmäßigen Kündigungsfrist

  • BAG, 25.01.2017 - 4 AZR 517/15

    Bestimmtheit eines Feststellungsantrags - Anwendbarkeit von Tarifverträgen des

  • BAG, 21.04.2009 - 3 AZR 640/07

    Betriebsrente - Beitragsbemessungsgrenzen West und Ost

  • BAG, 28.04.2021 - 4 AZR 230/20

    Tarifauslegung - Bezugnahme auf mehrere Tarifwerke - ergänzende Vertragsauslegung

  • BAG, 24.05.2018 - 6 AZR 215/17

    Höhe des Beilhilfeanspruchs nach Altersteilzeit

  • LAG Hamburg, 30.03.2022 - 7 Sa 47/21

    Parallelentscheidung zu LAG Hamburg 2 Sa 8/21 und 7 Sa 10/21 v. 29.09.2021

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